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Baubeschränkung im Bauland-Kerngebiet

Die Marktgemeinde Michelhausen schiebt dem exzessiven Wohnbau einen nächsten Riegel vor. Um die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück zu beschränken, hat Bürgermeister Bernhard Heinl im Gemeinderat eine Bausperre im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes beschließen lassen.

Was laut Gesetz als Bausperre bezeichnet wird, ist in der Praxis eine Baubeschränkung. Im Bauland-Kerngebiet sind ab sofort Bauvorhaben mit mehr als sechs Wohneinheiten pro Grundstück verboten. Dies gilt auch für Zu- oder Umbauten, wenn dadurch die Anzahl von sechs Wohneinheiten überschritten wird. Die entsprechende Verordnung ist bereits in Kraft und gilt vorerst für zwei Jahre, berichtet Bürgermeister Heinl.

„Es kommt immer öfter vor, dass einzelne Grundstücke von privaten Bauträgern oder Immobilienentwicklern zu weit überhöhten Preisen gekauft werden, um dann darauf möglichst viele Wohneinheiten zu errichten und so ordentlich Gewinn zu machen. Da will man dann bis zu zehn oder zwölf Wohneinheiten auf Parzellen mit 1.500 m² bauen. Diesen Auswüchsen wollen wir nicht länger zusehen. Zum einen, weil es unserer Siedlungs- und Bebauungsstruktur im Ortskern widerspricht. Zum anderen, weil wir die Bremse beim Bevölkerungswachstum ernst nehmen“, so Heinl.

Die Bausperre betrifft die Widmung „Bauland-Kerngebiet“ in den Ortskernen von Michelhausen und Rust bzw. Flächen entlang der ,,Rusterstraße" in Michelhausen. Bereits seit Jahren gilt laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde Michelhausen in vielen Bereichen mit der Widmung „Bauland-Wohngebiet“ eine Beschränkung von zwei Wohneinheiten pro Grundstück.

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