Konkret gefördert wird die Errichtung von PV-Anlagen (max. 500 Euro), von Stromspeichern (max. 500 Euro), von Solaranlagen für Warmwasser (max. 400 Euro) , von Wärme-Pumpen und von anderen alternativen Heizsystemen (max. 1.500 Euro).
In Kraft treten die neuen Förderrichtlinien mit 1. 7. 2022, und zwar rückwirkend ab 1.1.2022!
Das heißt, für alle derartigen Analgen, die seit Jahresbeginn errichtet wurden, kann eine Förderung beantragt werden.